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USA: Passagierdaten bei Überflug erforderlich

United States of America: AUch bei Überflügen verlagnen die Sicherheitsbehörden sämtloiche Passagierdaten (Grafik: Wikipedia)

Geschäftsreisende mit Zielen in Übersee sollten unbedingt wichtige Formalitäten der US-amerikanischen Behörden beachten – selbst wenn der Zielort außerhalb der USA liegt.

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) weist auf veränderte Sicherheitsbestimmungen der USA hin, die seit kurzem auch für Flüge nach Kanada, in die Karibik oder nach Mittelamerika gelten.

Demnach müssen bestimmte Passagierdaten den US-Sicherheitsbehörden auch dann mitgeteilt werden, wenn Flüge das Hoheitsgebiet der USA nur berühren und dort gar nicht landen. Zu diesen Angaben – den so genannten Secure-Flight-Passagierdaten – gehören:

  • der vollständige Name (einschließlich aller im maschinenlesbaren Feld des Reisepasses aufgeführten Vornamen),
  • das Geburtsdatum und
  • das Geschlecht.

Ohne Secure-Flight-Passagierdaten kann kein Flugticket ausgestellt werden. Da Buchung und Ticketausstellung meist gleichzeitig erfolgen, sollten diese Daten für alle Reisenden bereits bei Buchung vorliegen – so die Empfehlung des DRV.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Flugtickets rechtzeitig ausgestellt werden können und Buchungen nicht gestrichen werden. Anderenfalls könnte es sein, dass der Kunde kurzfristig ein neues, erheblich teureres Ticket erwerben muss.

Der DRV als Branchenverband der Touristik verweist zugleich auf die bereits seit Ende 2010 geltenden Secure-Flight-Regelungen für Flüge in die USA. Damit wollen die US-Behörden die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen erhöhen.

Die geforderten Angaben müssen frühzeitig vorliegen, damit sie von den Fluggesellschaften vorab an die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) übermittelt und vor Einreise in die USA mit den Fahndungslisten unerwünschter Personen abgeglichen werden können. Bislang bezogen sich die seit dem 1. November 2010 geltenden Sicherheitsbestimmungen im Rahmen des Secure-Flight-Programms auf:

  • Flüge in die USA, aus den USA heraus sowie auf Flüge mit Zwischenlandung in den Vereinigten Staaten und
  • Flüge mit einer US-Fluggesellschaft zu einem Ziel weltweit.
  • Seit diesem Jahr gelten die Bestimmungen nun auch für Überflüge des US-Luftraums.
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Bei Reisen in die Karibik oder nach Mittelamerika müssen sämtlich Secure-Flight-Daten der Passagiere vorhanden sein (Illustraition: Wikipedia)

Der Deutsche ReiseVerband rät daher dringend: Wer eine Reise in die, aus oder via USA, nach Kanada, in die Karibik oder nach Mittelamerika oder mit einer US-Fluggesellschaft zu einem Ziel weltweit plant, sollte unbedingt bereits bei der Buchung die Secure-Flight-Passagierdaten für sich und alle Mitreisenden dort, wo er seinen Flug bucht, zur Erfassung bereit halten.

Weitere Infos zum Secure-Flight-Programm stehen auf der Website der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA zur Verfügung.

Schnellere und kostengünstigere Beförderung von Luftfracht

Der transatlantische Luftfrachtmarkt EU-USA hat einen Umfang von über 1 Mio. Tonnen jährlich. Allein die als Luftfracht aus der EU in die USA beförderten Güter haben einen Wert von über 107 Mrd. EUR (Foto: Volvo FH/Wikipedia)
Der transatlantische Luftfrachtmarkt EU-USA hat einen Umfang von über 1 Mio. Tonnen jährlich. Allein die als Luftfracht aus der EU in die USA beförderten Güter haben einen Wert von über 107 Mrd. EUR (Foto: Volvo FH/Wikipedia)

Die Europäische Kommission und die US-Behörde für die Gefahrenabwehr im Verkehr (Transport Security Administration – TSA) haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Sicherheitsregelungen für Luftfracht ab dem 1. Juni 2012 vereinbart. Dadurch entfallen doppelte Sicherheitskontrollen und die Anwendung unterschiedlicher Regelungen je nach Bestimmungsort der Luftfracht. Die Betreiber von Luftfrachtdiensten können somit Kosten und Zeit einsparen.

„Wir können nun auf doppelte Sicherheitskontrollen verzichten, wobei jedoch ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt bleibt. Das bedeutet einen großen Schritt vorwärts, der in wirtschaftlicher Hinsicht spürbare Folgen haben wird. Luftfracht ist naturgemäß immer eilig. Der Wegfall doppelter Sicherheitsverfahren bedeutet für die Frachtunternehmen erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen,“ so Siim Kallas, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Verkehrsfragen.

Der transatlantische Luftfrachtmarkt EU-USA hat einen Umfang von über 1 Mio. Tonnen jährlich. Allein die als Luftfracht aus der EU in die USA beförderten Güter haben einen Wert von über 107 Mrd. EUR, das sind 27 % des Wertes aller Güter, die als Luftfracht aus der EU exportiert werden (Zahlen von 2011).

Sicherheitskosten sind ein bedeutender Faktor im Hinblick auf Kosten und Zeit für Frachtunternehmen, und wegen der Schwierigkeiten bei der Einhaltung unterschiedlicher Sicherheitsauflagen sahen sich manche Unternehmen sogar schon gezwungen, bestimmte Arten von Fracht nicht mehr zu befördern.

Je nach Profil des Frachtunternehmens kann der Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen bis zu 4 % des Umsatzes ausmachen, und die zusätzlichen Kosten der doppelten Maßnahmen im Transatlantikverkehr können ein Fünftel der Sicherheitskosten betragen. Laut konservativen Schätzungen können durch die gegenseitige Anerkennung allein in der EU jährlich mehrstellige Millionenbeträge (EUR) eingespart werden.

Die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der TSA in den letzten Monaten hat es ermöglicht, die geltenden Sicherheitsregelungen für Luftfracht in der EU und in den USA im Detail zu vergleichen und festzustellen, dass sie ein gleichwertiges hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.

Unternehmen, die Luftfracht von EU-Flughäfen in die USA befördern, müssen daher nicht mehr unterschiedliche Vorschriften befolgen, sondern lediglich die EU-Rechtsvorschriften in vollem Umfang anwenden, die Auflagen für die Kontrolle von Sendungen und eine regulierte sichere Lieferkette umfassen.

Beide Seiten vereinbarten auch einen Informationsaustausch über die Entwicklung und Anwendung ihrer jeweiligen Sicherheitsregelungen (einschließlich der Teilnahme an Inspektionen), um eine kontinuierliche und vollständige Befolgung der Vorschriften durch die Luftfrachtunternehmen zu gewährleisten.

Die EU anerkennt ihrerseits, dass die Luftfracht-Sicherheitsregelung der USA den kürzlich verabschiedeten EU-Anforderungen für Luftfracht, die aus Drittstaaten in die EU gelangt, gerecht wird. Daher müssen Unternehmen, die Luftfracht aus den USA in die EU befördern, keine zusätzlichen Maßnahmen auferlegt werden.

Vor der vollständigen Anerkennung der betreffenden Luftfracht-Sicherheitsregelungen musste Luftfracht für die USA Kontrollen gemäß den Sicherheitsprogrammen der TSA unterzogen werden. Hierbei blieben jedoch die gründlichen Kontrollen unberücksichtigt, die bereits an EU-Flughäfen stattfinden, so dass für Luftfracht mit Bestimmung in den USA oftmals manche Kontrollen doppelt durchgeführt oder parallel zur Anwendung der EU-Vorschriften separate Sicherheitsverfahren befolgt werden mussten.

Die Kosten für die Anwendung solcher separater Regelungen konnten sehr hoch sein und sich noch dazu nachteilig auf Geschwindigkeit und Effizienz des Betriebs der Unternehmen bei der Beförderung der Fracht zu ihren Kunden auswirken.

CIA warnt Serbien vor Terroranschlägen

Der serbische Innenminister Ivica Dačić gab heute, Mittwoch, bekannt, dass für Serbien erhöhte Sicherheitsmassnahmen ergriffen wurden. Der Grund: Die CIA habe die serbische Polizei vor möglichen Attentaten im Zusammenhang mit dem zehnten Jahrestag der Terroranschäge von 2001 gewarnt.

Die Sicherheitsbehörden in Serbien haben vor allem verstärkte Siicherheitsvorkehrungen rund um die Regierungsgebäude, ausländische Botschaften und andere strategische Objekte wie etwa Bahnhöfe und Airport in Belgrad und anderen Städten in Serbien ergriffen. Auch die Flugsicherung ist in Alarmbereitschaft.

Nach Meinung von Innenminister Dačić könnten ähnliche Anschläge wie 2001 in den Vereinigten Staaten von Mitgliedern der „weißen und schwarzen Al-Kaida“ wieder verübt werden. (GeKa)