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EU sagt Cyberkriminalität den Kampf an

Jetzt geht es den Cyberkriminellen an den Kragen. Mit dem neuen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität will die EU ab 11. Januar allen Bürgern und Unternehmen, die Opfer jeder Form von Cyberkriminalität geworden sind, beistehen. Das Zentrums hat seinen Sitz beim Europäischen Polizeiamt (Europol) im niederländischen Den Haag.

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EU-Kommissarin Cecilia Malmström (Foto: Wikipedia)

EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström: „Dank des Zentrums wird die EU wesentlich effizienter gegen Cyberkriminalität vorgehen und ein freies, offenes und sicheres Internet verteidigen können. Cyberkriminelle sind clever und setzen neue Technologien direkt für kriminelle Zwecke ein. Mit dem Zentrum wollen wir mindestens genauso clever und schnell sein, so dass wir den Straftaten vorbeugen und sie bekämpfen können.“

An der Spitze des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität steht Troels Oerting. „Wir brauchen ein flexibles, adäquates Vorgehen gegen Cyberkriminalität, die keine Grenzen kennt und es Straftätern sehr leicht macht, sich zu verstecken. Als Mittelpunkt der operationellen investigativen und forensischen Unterstützung soll das Zentrum das entsprechende Knowhow sammeln und verbreiten. Da es alle einschlägigen Ressourcen in den EU-Mitgliedstaaten mobilisieren kann, soll es aber auch dazu dienen, die Bedrohung durch Cyberkriminelle- wo auch immer diese operieren – abzuschwächen und zu reduzieren“, so  der Leiter des Zentrums.

Bei Online-Betrug, Online-Missbrauch von Kindern und anderen Online-Straftaten – mit Tatverdächtigen überall auf der Welt – sind regelmäßig Hunderte von Opfern gleichzeitig betroffen. Vorgänge dieser Größenordnung sind durch nationale Polizeikräfte nicht erfolgreich zu bewältigen.

Die Eröffnung des Zentrums verdeutlicht das neue Vorgehen der EU gegen Cyberkriminalität. Von nun an wird ein stärker zukunftsgerichteter, integrativer Ansatz verfolgt. Das Zentrum soll Erfahrungen und Information bündeln, strafrechtliche Ermittlungen unterstützen und EU-weite Lösungen fördern.

Das Zentrum wird sich auf illegale Online-Tätigkeiten organisierter krimineller Gruppen konzentrieren, insbesondere im Zusammenhang mit e-banking und anderen Online-Finanztätigkeiten sowie der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet. Im Focus stehen auch Straftaten, die das System der kritischen Infrastrukturen und das Informationssystem in der EU beeinträchtigen.

Das Zentrum wird ferner Forschung und Entwicklung erleichtern, die gezielte Schulung von Strafverfolgern, Richtern und Staatsanwälten gewährleisten und Bewertungen der Bedrohungen, einschließlich Trendanalysen und Frühwarnung, erstellen.

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Hauptquartier der Europol in Den Haag (Foto: Wikipedia)

Um mehr Cyberkriminalitätsnetze zu zerschlagen, wird das Zentrum auch die einschlägigen Daten sammeln und verarbeiten und den Strafverfolgungseinheiten in den EU-Staaten ein Helpdesk für Cyberkriminalität bieten. Es wird die EU-Staaten operationell unterstützen (z.B. gegen Eindringen in Computernetze, Betrug, sexuellen Missbrauch von Kindern usw.) und hochkarätiges technisches, analytisches und forensisches Fachwissen in die gemeinsamen Untersuchungen auf EU-Ebene einbringen.

Nach einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage machen sich Europäer weiterhin große Sorgen hinsichtlich der Cybersicherheit. 89 Prozent der Internetnutzer vermeiden es, persönliche Daten im Netz offenzulegen und 12% hatten es bereits mit Online-Betrug zu tun.

Täglich sind etwa eine Million Menschen weltweit Opfer einer Form von Cyberkriminalität. Schätzungen zufolge verlieren Opfer weltweit rund 290 Mrd. EUR pro Jahr aufgrund von Cyberkriminalität (Norton, 2011).

Background

Die Kommission kündigte ihre Absicht, ein Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität einzurichten, in der am 22. November 2010 von der Kommission angenommenen ‚EU-Strategie der Inneren Sicherheit’ (IP/10/1535 und MEMO/10/598) an. Die Errichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ((IP/12/317 und MEMO/12/221) ist Teil eines Maßnahmenpakets zum Schutz der Bürger vor Online-Straftaten.

Damit werden Legislativmaßnahmen wie die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme (IP/10/1239 und MEMO/10/463) und die 2011 erlassene Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie (IP/11/1255) ergänzt.

War ein Geheimdienstmann bei Neonazimord am Tatort?

Welche Rolle haben die Geheimdienste gespielt? Diese Frage rückt in Deutschland immer mehr ins Zentrum der wiederaufgenommenen Ermittlungen zu den bisher unaufgeklärten „Döner-Morden“, die nun einem vergangene Woche aufgeflogenen Neonazi-Trio zur Last gelegt werden.

Für Aufsehen sorgte zuletzt ein Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“, Dienstag-Ausgabe), wonach ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes bei zumindest einem Mord direkt an Ort und Stelle gewesen sein soll. Der „hagere Mann mittleren Alters“ sei 2006 einer von insgesamt sechs Gästen eines Internetcafes in Kassel gewesen, in dem der 21-jährige Halit Yozat erschossen wurde.

Im Zuge der Ermittlungen stellte sich den Angaben zufolge heraus, dass jener Mann, der sich im Gegensatz zu den fünf anderen Gästen nicht bei der Polizei meldete, für den Geheimdienst tätig war. Der im Anschluss vom Dienst suspendierte Mann sei zudem „vom Zeugen zum Verdächtigen“ geworden – samt Hausdurchsuchung, bei der neben Waffen auch ein Buch über Serienmorde gefunden worden sei.

Es folgten „auch Nachforschungen über mögliche Zusammenhänge zu anderen ‚Döner-Morden‘, zu denen die Ermittler die Tat schließlich rechneten – aber für mindestens eine Tat hatte der Verdächtige ein Alibi“, so die „FAZ“.

Ein hochrangiger Ermittler sprach gegenüber der „Bild“-Zeitung in diesem Zusammenhang von einer „unfassbaren“ Vorgangsweise. Entlastend ausgelegt worden sei für den Mann demnach, dass er „zum Tatzeitpunkt nur in sechs der neun Morde in der Stadt war“. Als „auffällig“ wertete die Zeitung auch, dass es nach dem Auffliegen des Verfassungsschützers keine „Döner-Morde“ mehr gegeben habe.

Eine Reihe von Brandanschlägen auf Roma-Wohnungen im Osten Deutschlands beschäftigt noch immer die Sicherheitsbehörden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch diese Attentate von geheimen Aktionskommandos der „Braunen Armee Fraktion“ verübt worden sind. Und auch dabei muss untersucht werden, was der deutsche Verfassungsschutz darüber weiß bzw. welche Erkenntnisse er bisher gewonnen hat.

Eines ist aber seit Jahrzehnten bekannt: Die Staatsschützer haben in den meisten rechtsradikalen Gruppen ihre Informanten sitzen bzw. ihre Undercover-Agenten eingeschleust. Und es ist auch nicht unbekannt, dass Kriminelle immer wieder zu Straftaten animiert werden, um so an die Hintermänner zu gelangen. Die moralische Frage ist aber: Wie weit dürfen Staatsschützer bei ihrer Untergrundarbeit gehen? (Quelle: ORF/GeKa)