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EU: Mehr Rechte und Schutz für Schiffspassagiere

Mehr Rechte für EU-Schiffspassagiere
Mehr Rechte und mehr Schutz für EU-Schiffspassagiere ab 31.12.2012 (Foto: Archiv)

Ab 31. Dezember 2012 haben Passagiere im Seeverkehr bei Verlust oder Beschädigung von Eigentum infolge eines Unfalls Anspruch auf Schadensersatz. Passagiere im See- und Binnenschiffsverkehr in der EU, insbesondere behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen ab heute ähnliche Rechte wie Fahrgäste im Luft- oder Eisenbahnverkehr.

Zu diesen neuen Rechten gehören

  • angemessene und zugängliche Informationen für alle Fahrgäste, sowohl vor als auch während der Reise, sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der Fahrgäste an den Terminals und an Bord der Schiffe;
  • angemessene Unterstützung (durch Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten, Erfrischungen und erforderlichenfalls Unterkunftsmöglichkeiten für bis zu drei Nächte mit einer Kostenerstattung von bis zu 80 EUR pro Nacht), falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
  • die Möglichkeit, zwischen Fahrpreiserstattung und anderweitiger Beförderung wählen zu können, falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
  • Entschädigung durch Fahrpreisnachlass (zwischen 25 % und 50 %) bei verspäteter Ankunft;
  • nichtdiskriminierende Behandlung und kostenlose bedarfsgerechte Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, sowohl an den Hafenterminals als auch an Bord der Schiffe, sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen;
  • die Verpflichtung von Beförderern und Terminalbetreibern, Systeme zur Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden einzurichten;
    die Benennung unabhängiger nationaler Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind und dazu gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen.
  • Nach den Rechtsvorschriften der EU haben Fahrgäste, die von einem Unfall auf See betroffen sind, ab dem 31. Dezember 2012 darüber hinaus Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Fahrzeugen oder Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung;
  • Vorschusszahlung (innerhalb von 15 Tagen) zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse bei Tod oder Körperverletzung;
    direkte Inanspruchnahme des Versicherers des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung;
  • Anspruch auf angemessene und verständliche Information über diese Rechte vor oder spätestens bei der Abfahrt.

Alle Informationen zu Fahrgastrechten im Boden-, Luft- und Schiffsverkehr können über eine kostenlose Anwendung auf Smartphones heruntergeladen werden. Diese App funktioniert in allen Betriebssystemen.

Die Fahrgastrechte im Seeverkehr können ab Januar 2013 zunächst in Englisch, später in allen übrigen Sprachen der EU abgerufen werden.

Die Europäische Kommission wird 2013 eine erste Zusammenkunft mit den von den EU-Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden organisieren, um die effektive Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Fahrgastrechte im Seeverkehr zu koordinieren.

Am 3. März 2013 wird mit der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften für Fahrgastrechte im Busverkehr der Binnenmarkt für Fahrgastrechte in Europa vollendet sein.

English: Siim Kallas in Big Slam Eesti: Siim K...
Siim Kallas, Vizepräsident der EU-Kommission (Foto: Wikipedia)

Dazu der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Siim Kallas: „Wir halten unser Versprechen. Das Projekt, das wir vor einigen Jahren eingeleitet haben, ist so gut wie abgeschlossen – in Europa gibt es eine kohärente Politik in Bezug auf Fahrgastrechte, in die alle Verkehrsträger einbezogen sind. Ab jetzt können die 200 Millionen Menschen, die jedes Jahr mit dem Schiff reisen, den Schutz dieser neuen Bestimmungen in Anspruch nehmen.“

Datenbank für Frauen in Führungspositionen

Schluss mit Mythen und gläsernen Decken. Die EU-Datenbank Global Board Ready Women ist online

Gleichbereichtig am Start zur Karriere
Frauen in Führungspositionen: Gleichberechtig am Start zur Karriere (Foto: Archiv)

Die 8000 Frauen umfassende Liste der Global Board Ready Women, die im Rahmen der Initiative Frauen in Führungspositionen der europäischen Business Schools erstellt wurde, wurde jetzt in eine Online-Datenbank aufgenommen.

Die erfassten Frauen erfüllen die strengen Corporate Governance-Kriterien börsennotierter Unternehmen, sind hochqualifiziert und könnten sofort eine Führungsposition übernehmen.

Die immer länger werdende Liste der führungsfähigen Frauen, die Unternehmen und Personalagenturen suchen, zeigt, dass mehr als genug herausragend qualifizierte Frauen zur Verfügung stehen, um europäische oder Weltunternehmen in das 21. Jahrhundert zu führen.

„Wir müssen alle Talente unserer Gesellschaft nutzen, um Europas Wirtschaft in Schwung zu bringen. Deshalb hat die Europäische Kommission europäische Rechtsvorschriften zur Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen”, sagte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

„Ich bekomme häufig das Argument zu hören, es gäbe nicht genügend qualifizierte Frauen, die Positionen in Leitungsorganen bekleiden könnten. Heute machen die europäischen Business Schools und ihre Partner weltweit Schluss mit diesen Mythen und mit den gläsernen Decken.

Die Liste ist ein Beweis dafür, dass es genügend hochqualifizierte Frauen gibt: genau 8000 an der Zahl! Jetzt ist es an den Unternehmen, dieses Reservoir an ungenutzten Talenten zu nutzen.“

Der Inhalt der Datenbank „Global Board Ready Women“ und das Forum werden vom Club der nichtgeschäftsführenden Direktoren der Financial Times auf der Plattform für berufliche Netzwerke LinkedIn verwaltet.

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr: Frauen an die Spitze
Jetzt gibt es für Unternehmen keine Ausreden mehr: Frauen müssen an die Spitze (Foto: Archiv)

Alle in der Datenbank erfassten Frauen sind geeignet, um Positionen in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen zu besetzen; sie erfüllen allesamt die strikten Kriterien, die die Organisatoren der europäischen Business Schools-Initiative „Frauen in Führungspositionen” in den vergangenen 18 Monaten festgelegt haben.

Jeder Antrag auf Aufnahme in die Datenbank wird förmlich bewertet und überprüft, und nur diejenigen Frauen, die die Kriterien erfüllen, werden aufgenommen.

Die teilnehmenden Business Schools und Berufsverbände wenden für ihre Absolventinnen und Mitglieder dieselben Kriterien an.

Insbesondere verfügen alle Frauen auf der Liste über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in einer oder mehreren der nachstehenden Funktionen:

  • Boardvorsitzende und/oder nichtgeschäftsführendes Mitglied börsennotierter/nichtbörsennotierter Unternehmen
  • CEO, COO, CFO oder andere Funktionen auf der Vorstandsebene auf der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsebene börsennotierter/nichtbörsennotierter Unternehmen
  • Anteilseignerin mit Kontrollbeteiligung großer Familienunternehmen
  • Direktorin staatlicher Stellen
  • Direktorin gemeinnütziger Unternehmen
  • Leitende Fachkraft einer institutionellen Investitionsgemeinschaft
  • Leitende Fachkraft in Beratungsunternehmen für Boards und deren Ausschüsse
  • Unternehmerin
  • Wissenschaftliche Spitzenposition

Background-Information:

Im November 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zahlenverhältnisses zwischen Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen auf der Grundlage von Eignung und Qualifikation vor.

Der vorgeschlagenen Richtlinie zufolge sollen in den Leitungsorganen börsennotierter europäischer Unternehmen bis 2020 mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören; für öffentliche Unternehmen wäre der Termin 2018.

Als ergänzende Maßnahme sieht der Vorschlag eine „Flexiquote“ vor, d. h. eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, im Wege der Selbstregulierung eigene Zielvorgaben für ein ausgewogeneres Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern bis 2020 festzulegen (bis 2018 für öffentliche Unternehmen).

Hochqualifizierte Frauen warten auf das Startzeichenn der Unternehmen und Konzerne (Foto: Archiv)
Hochqualifizierte Frauen warten auf das Startzeichen der Unternehmen und Konzerne (Foto: Archiv)

Qualifikation und Eignung bleiben die wichtigsten Kriterien für eine Position in der Unternehmensleitung.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird eine Mindestharmonisierung der Corporate-Governance-Anforderungen eingeführt, da für Einstellungsentscheidungen objektive Qualifikationskriterien gelten müssen.

Die Richtlinie enthält Garantien, die eine bedingungslose, automatische Begünstigung des unterrepräsentierten Geschlechts ausschließen.

Im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu positiven Maßnahmen ist vorgesehen, dass im Falle von Kandidaten männlichen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation der Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts den Vorzug erhält.

Es sei denn, eine objektive Beurteilung ergibt, dass spezifische Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts überwiegen. Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen die Mitgliedstaaten angemessene, abschreckende Sanktionen vorsehen.

Die Zuständigkeit der EU für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung reicht bis ins Jahr 1957 zurück. 1984 und 1996 erließ der Rat Empfehlungen zur Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess. Ferner hat das Europäische Parlament in mehreren Entschließungen rechtlich verbindliche Quoten gefordert.

Ein Grund zum Feiern: 8000 Frauen erfüllen strenge Kriterien für Führungspositionen (Foto: Archiv)
Ein Grund zum Feiern: 8000 Frauen erfüllen strenge Kriterien für Führungspositionen (Foto: Archiv)

Einem Bericht der Kommission vom März 2012 zufolge ist in den Leitungsorganen der Unternehmen EU-weit derzeit ein Geschlecht vorherrschend.

Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Ländern. In den größten finnischen Unternehmen beispielsweise liegt der Frauenanteil bei 27 Prozent, in Lettland bei 26 Prozent, während er in Malta nur 3 Prozent und in Zypern 4 Prozent beträgt.

Fortschritte sind nur in Ländern erkennbar, die für die Leitungsorgane rechtlich verbindliche Vorschriften eingeführt haben.

Rund 40 Prozent der EU-weit zwischen Oktober 2010 und Januar 2012 registrierten Veränderungen gehen allein auf das Konto Frankreichs, das im Januar 2011 eine verbindliche Frauenquote eingeführt hat.