Schluss mit Mythen und gläsernen Decken. Die EU-Datenbank Global Board Ready Women ist online

Die 8000 Frauen umfassende Liste der Global Board Ready Women, die im Rahmen der Initiative Frauen in Führungspositionen der europäischen Business Schools erstellt wurde, wurde jetzt in eine Online-Datenbank aufgenommen.
Die erfassten Frauen erfüllen die strengen Corporate Governance-Kriterien börsennotierter Unternehmen, sind hochqualifiziert und könnten sofort eine Führungsposition übernehmen.
Die immer länger werdende Liste der führungsfähigen Frauen, die Unternehmen und Personalagenturen suchen, zeigt, dass mehr als genug herausragend qualifizierte Frauen zur Verfügung stehen, um europäische oder Weltunternehmen in das 21. Jahrhundert zu führen.
„Wir müssen alle Talente unserer Gesellschaft nutzen, um Europas Wirtschaft in Schwung zu bringen. Deshalb hat die Europäische Kommission europäische Rechtsvorschriften zur Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen”, sagte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding.
„Ich bekomme häufig das Argument zu hören, es gäbe nicht genügend qualifizierte Frauen, die Positionen in Leitungsorganen bekleiden könnten. Heute machen die europäischen Business Schools und ihre Partner weltweit Schluss mit diesen Mythen und mit den gläsernen Decken.
Die Liste ist ein Beweis dafür, dass es genügend hochqualifizierte Frauen gibt: genau 8000 an der Zahl! Jetzt ist es an den Unternehmen, dieses Reservoir an ungenutzten Talenten zu nutzen.“
Der Inhalt der Datenbank „Global Board Ready Women“ und das Forum werden vom Club der nichtgeschäftsführenden Direktoren der Financial Times auf der Plattform für berufliche Netzwerke LinkedIn verwaltet.

Alle in der Datenbank erfassten Frauen sind geeignet, um Positionen in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen zu besetzen; sie erfüllen allesamt die strikten Kriterien, die die Organisatoren der europäischen Business Schools-Initiative „Frauen in Führungspositionen” in den vergangenen 18 Monaten festgelegt haben.
Jeder Antrag auf Aufnahme in die Datenbank wird förmlich bewertet und überprüft, und nur diejenigen Frauen, die die Kriterien erfüllen, werden aufgenommen.
Die teilnehmenden Business Schools und Berufsverbände wenden für ihre Absolventinnen und Mitglieder dieselben Kriterien an.
Insbesondere verfügen alle Frauen auf der Liste über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in einer oder mehreren der nachstehenden Funktionen:
- Boardvorsitzende und/oder nichtgeschäftsführendes Mitglied börsennotierter/nichtbörsennotierter Unternehmen
- CEO, COO, CFO oder andere Funktionen auf der Vorstandsebene auf der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsebene börsennotierter/nichtbörsennotierter Unternehmen
- Anteilseignerin mit Kontrollbeteiligung großer Familienunternehmen
- Direktorin staatlicher Stellen
- Direktorin gemeinnütziger Unternehmen
- Leitende Fachkraft einer institutionellen Investitionsgemeinschaft
- Leitende Fachkraft in Beratungsunternehmen für Boards und deren Ausschüsse
- Unternehmerin
- Wissenschaftliche Spitzenposition
Background-Information:
Im November 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zahlenverhältnisses zwischen Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen auf der Grundlage von Eignung und Qualifikation vor.
Der vorgeschlagenen Richtlinie zufolge sollen in den Leitungsorganen börsennotierter europäischer Unternehmen bis 2020 mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören; für öffentliche Unternehmen wäre der Termin 2018.
Als ergänzende Maßnahme sieht der Vorschlag eine „Flexiquote“ vor, d. h. eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, im Wege der Selbstregulierung eigene Zielvorgaben für ein ausgewogeneres Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern bis 2020 festzulegen (bis 2018 für öffentliche Unternehmen).

Qualifikation und Eignung bleiben die wichtigsten Kriterien für eine Position in der Unternehmensleitung.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird eine Mindestharmonisierung der Corporate-Governance-Anforderungen eingeführt, da für Einstellungsentscheidungen objektive Qualifikationskriterien gelten müssen.
Die Richtlinie enthält Garantien, die eine bedingungslose, automatische Begünstigung des unterrepräsentierten Geschlechts ausschließen.
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu positiven Maßnahmen ist vorgesehen, dass im Falle von Kandidaten männlichen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation der Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts den Vorzug erhält.
Es sei denn, eine objektive Beurteilung ergibt, dass spezifische Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts überwiegen. Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen die Mitgliedstaaten angemessene, abschreckende Sanktionen vorsehen.
Die Zuständigkeit der EU für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung reicht bis ins Jahr 1957 zurück. 1984 und 1996 erließ der Rat Empfehlungen zur Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess. Ferner hat das Europäische Parlament in mehreren Entschließungen rechtlich verbindliche Quoten gefordert.

Einem Bericht der Kommission vom März 2012 zufolge ist in den Leitungsorganen der Unternehmen EU-weit derzeit ein Geschlecht vorherrschend.
Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Ländern. In den größten finnischen Unternehmen beispielsweise liegt der Frauenanteil bei 27 Prozent, in Lettland bei 26 Prozent, während er in Malta nur 3 Prozent und in Zypern 4 Prozent beträgt.
Fortschritte sind nur in Ländern erkennbar, die für die Leitungsorgane rechtlich verbindliche Vorschriften eingeführt haben.
Rund 40 Prozent der EU-weit zwischen Oktober 2010 und Januar 2012 registrierten Veränderungen gehen allein auf das Konto Frankreichs, das im Januar 2011 eine verbindliche Frauenquote eingeführt hat.
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