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Fluggastrechte. Wer was wann bezahlen muss

Der Winter hat das Land und den Flugverkehr fest im Griff. Immer wieder kommt es zu Verspätungen oder Flüge fallen sogar ganz aus. Und oft können Airlines und Flughafenbetreiber gar nichts dafür – denn extreme Wetterbedingungen sind als „höhere Gewalt“ einzustufen. Welche Rechte Reisende jetzt haben, erklärt Dr. Christoph Kopecky von der Wiener Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte.

Extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, Schnee und Eis gelten rechtlich als „höhere Gewalt“. Dennoch müssen Fluglinien den Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren erstatten, wenn Flüge wegen des Wetters gestrichen werden. „Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, den Flug umzubuchen“, erklärt Dr. Christoph Kopecky. Fluggastrechte. Wer was wann bezahlen muss weiterlesen