Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der irischen nationalen Fluggesellschaft Aer Lingus durch die Billigfluggesellschaft Ryanair nach der EU‑Fusionskontrollverordnung untersagt. Die Übernahme hätte die zwei führenden Fluglinien Irlands vereint. Die Kommission kam nach Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss zum Nachteil der Verbraucher ausgefallen wäre, da durch ihn auf 46 Strecken, auf denen Aer Lingus und Ryanair sich derzeit einen harten Konkurrenzkampf liefern, ein Monopol bzw. eine marktbeherrschende Stellung entstanden wäre. Ryanair. Übernahme von Aer Lingus gescheitert weiterlesen
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EU: Mehr Rechte und Schutz für Schiffspassagiere

Ab 31. Dezember 2012 haben Passagiere im Seeverkehr bei Verlust oder Beschädigung von Eigentum infolge eines Unfalls Anspruch auf Schadensersatz. Passagiere im See- und Binnenschiffsverkehr in der EU, insbesondere behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen ab heute ähnliche Rechte wie Fahrgäste im Luft- oder Eisenbahnverkehr.
Zu diesen neuen Rechten gehören
- angemessene und zugängliche Informationen für alle Fahrgäste, sowohl vor als auch während der Reise, sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der Fahrgäste an den Terminals und an Bord der Schiffe;
- angemessene Unterstützung (durch Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten, Erfrischungen und erforderlichenfalls Unterkunftsmöglichkeiten für bis zu drei Nächte mit einer Kostenerstattung von bis zu 80 EUR pro Nacht), falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
- die Möglichkeit, zwischen Fahrpreiserstattung und anderweitiger Beförderung wählen zu können, falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung abfährt;
- Entschädigung durch Fahrpreisnachlass (zwischen 25 % und 50 %) bei verspäteter Ankunft;
- nichtdiskriminierende Behandlung und kostenlose bedarfsgerechte Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, sowohl an den Hafenterminals als auch an Bord der Schiffe, sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen;
- die Verpflichtung von Beförderern und Terminalbetreibern, Systeme zur Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden einzurichten;
die Benennung unabhängiger nationaler Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind und dazu gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen. - Nach den Rechtsvorschriften der EU haben Fahrgäste, die von einem Unfall auf See betroffen sind, ab dem 31. Dezember 2012 darüber hinaus Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck, Fahrzeugen oder Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung;
- Vorschusszahlung (innerhalb von 15 Tagen) zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse bei Tod oder Körperverletzung;
direkte Inanspruchnahme des Versicherers des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung; - Anspruch auf angemessene und verständliche Information über diese Rechte vor oder spätestens bei der Abfahrt.
Alle Informationen zu Fahrgastrechten im Boden-, Luft- und Schiffsverkehr können über eine kostenlose Anwendung auf Smartphones heruntergeladen werden. Diese App funktioniert in allen Betriebssystemen.
Die Fahrgastrechte im Seeverkehr können ab Januar 2013 zunächst in Englisch, später in allen übrigen Sprachen der EU abgerufen werden.
Die Europäische Kommission wird 2013 eine erste Zusammenkunft mit den von den EU-Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden organisieren, um die effektive Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Fahrgastrechte im Seeverkehr zu koordinieren.
Am 3. März 2013 wird mit der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften für Fahrgastrechte im Busverkehr der Binnenmarkt für Fahrgastrechte in Europa vollendet sein.
Dazu der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Siim Kallas: „Wir halten unser Versprechen. Das Projekt, das wir vor einigen Jahren eingeleitet haben, ist so gut wie abgeschlossen – in Europa gibt es eine kohärente Politik in Bezug auf Fahrgastrechte, in die alle Verkehrsträger einbezogen sind. Ab jetzt können die 200 Millionen Menschen, die jedes Jahr mit dem Schiff reisen, den Schutz dieser neuen Bestimmungen in Anspruch nehmen.“
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