Viele gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre weisen auf die Notwendigkeit nach mehr Kontrolle hin – sowohl im öffentlichen als auch privatwirtschaftlichen Bereich. Zugleich können Führungskräfte in der zunehmend komplexer werdenden Arbeitswelt nicht mehr jede Eventualität voraussehen und müssen auf ihre MitarbeiterInnen vertrauen.
Eine gute Vertrauensbasis entsteht aber nicht von selbst, sondern muss aktiv gefördert werden. Die Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen ist ein zentraler Bestandteil guter Führung und auch Studien zeigen, dass sich Vertrauen im Interesse rationaler Unternehmensziele bezahlt macht: Eine gute Vertrauenskultur steigert die Leistungsfähigkeit von MitarbeiterInnen, trägt zur Kostenreduktion bei und wirkt sich im Sinne der Zeitökonomie positiv auf die Bilanz von Unternehmen aus.
Wie Vertrauensmanagement als Führungsaufgabe umgesetzt werden kann, erarbeiten die TeilnehmerInnen im uniMind|Workshop zum Thema “Vertrauen als Führungsaufgabe” am 28. Jänner 2013.
Geleitet wird die kostenfreie Veranstaltung von den Wirtschaftspsychologen Christian Korunka (Institut für Angewandte Psychologie: Arbeit, Bildung, Wirtschaft, Universität Wien) und Peter Frenzel (selbständiger Organisationsberater, TAO). Unterstützt durch deren fachliche Expertise entwickeln die TeilnehmerInnen in einem interaktiven Setting Strategien, um Vertrauen als Führungsaufgabe wahrzunehmen.
Vertrauen als Führungsaufgabe ist das Thema im uniMind Workshop (Foto: iStock/BILDUNGaktuell)
Neben fachlichen Vortragselementen liegt der Schwerpunkt auf interaktiven Phasen, in denen Erfahrungen reflektiert und gemeinsam Lösungskonzepte entwickelt werden. Real-Case-Szenarios bieten die Gelegenheit, theoretische Inputs anhand von echten Fällen zu erproben.
Die Veranstaltung richtet sich an PraktikerInnen und Professionals aller Berufssparten sowie an fortgeschrittene Studierende. Der Workshop bietet ihnen die Gelegenheit, Erfahrungen in einer heterogenen Gruppe auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis zu schlagen.
Der Workshop findet im Rahmen des Projektes “University Meets Industry” (uniMind) statt. In den uniMind|Workshops treffen Personen aus Unternehmen mit WissenschaftlerInnen zusammen, um praxisrelevante Themen zu bearbeiten.
Die Universität Wien will mit dieser Initiative Unternehmen dabei unterstützen, die Idee des lebensbegleitenden Lernens als Teil ihrer Kultur zu etablieren.
Mehr Informationen und Themen über Aus- und Weiterbildung finden Sie auf dem führenden deutschsprachigen Onlineportal BILDUNGaktuell, wo Sie auch jeden Monat das gleichnamige eMagazin downloaden können.
Auf einen Blick:
Zeit: Montag, 28. Jänner 2013, 15.30 bis 19.30 Uhr
Ort: Aula am Campus, Campus der Universität Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um rechtzeitige Anmeldung bis 24. Jänner wird gebeten.
Schluss mit Mythen und gläsernen Decken. Die EU-Datenbank Global Board Ready Women ist online
Frauen in Führungspositionen: Gleichberechtig am Start zur Karriere (Foto: Archiv)
Die 8000 Frauen umfassende Liste der Global Board Ready Women, die im Rahmen der Initiative Frauen in Führungspositionen der europäischen Business Schools erstellt wurde, wurde jetzt in eine Online-Datenbank aufgenommen.
Die erfassten Frauen erfüllen die strengen Corporate Governance-Kriterien börsennotierter Unternehmen, sind hochqualifiziert und könnten sofort eine Führungsposition übernehmen.
Die immer länger werdende Liste der führungsfähigen Frauen, die Unternehmen und Personalagenturen suchen, zeigt, dass mehr als genug herausragend qualifizierte Frauen zur Verfügung stehen, um europäische oder Weltunternehmen in das 21. Jahrhundert zu führen.
„Wir müssen alle Talente unserer Gesellschaft nutzen, um Europas Wirtschaft in Schwung zu bringen. Deshalb hat die Europäische Kommission europäische Rechtsvorschriften zur Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen”, sagte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding.
„Ich bekomme häufig das Argument zu hören, es gäbe nicht genügend qualifizierte Frauen, die Positionen in Leitungsorganen bekleiden könnten. Heute machen die europäischen Business Schools und ihre Partner weltweit Schluss mit diesen Mythen und mit den gläsernen Decken.
Die Liste ist ein Beweis dafür, dass es genügend hochqualifizierte Frauen gibt: genau 8000 an der Zahl! Jetzt ist es an den Unternehmen, dieses Reservoir an ungenutzten Talenten zu nutzen.“
Der Inhalt der Datenbank „Global Board Ready Women“ und das Forum werden vom Club der nichtgeschäftsführenden Direktoren der Financial Times auf der Plattform für berufliche Netzwerke LinkedIn verwaltet.
Jetzt gibt es für Unternehmen keine Ausreden mehr: Frauen müssen an die Spitze (Foto: Archiv)
Alle in der Datenbank erfassten Frauen sind geeignet, um Positionen in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen zu besetzen; sie erfüllen allesamt die strikten Kriterien, die die Organisatoren der europäischen Business Schools-Initiative „Frauen in Führungspositionen” in den vergangenen 18 Monaten festgelegt haben.
Jeder Antrag auf Aufnahme in die Datenbank wird förmlich bewertet und überprüft, und nur diejenigen Frauen, die die Kriterien erfüllen, werden aufgenommen.
Die teilnehmenden Business Schools und Berufsverbände wenden für ihre Absolventinnen und Mitglieder dieselben Kriterien an.
Insbesondere verfügen alle Frauen auf der Liste über eine mindestens fünfjährige Erfahrung in einer oder mehreren der nachstehenden Funktionen:
Boardvorsitzende und/oder nichtgeschäftsführendes Mitglied börsennotierter/nichtbörsennotierter Unternehmen
CEO, COO, CFO oder andere Funktionen auf der Vorstandsebene auf der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsebene börsennotierter/nichtbörsennotierter Unternehmen
Anteilseignerin mit Kontrollbeteiligung großer Familienunternehmen
Direktorin staatlicher Stellen
Direktorin gemeinnütziger Unternehmen
Leitende Fachkraft einer institutionellen Investitionsgemeinschaft
Leitende Fachkraft in Beratungsunternehmen für Boards und deren Ausschüsse
Unternehmerin
Wissenschaftliche Spitzenposition
Background-Information:
Im November 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zahlenverhältnisses zwischen Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen auf der Grundlage von Eignung und Qualifikation vor.
Der vorgeschlagenen Richtlinie zufolge sollen in den Leitungsorganen börsennotierter europäischer Unternehmen bis 2020 mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitglieder dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören; für öffentliche Unternehmen wäre der Termin 2018.
Als ergänzende Maßnahme sieht der Vorschlag eine „Flexiquote“ vor, d. h. eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, im Wege der Selbstregulierung eigene Zielvorgaben für ein ausgewogeneres Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern bis 2020 festzulegen (bis 2018 für öffentliche Unternehmen).
Hochqualifizierte Frauen warten auf das Startzeichen der Unternehmen und Konzerne (Foto: Archiv)
Qualifikation und Eignung bleiben die wichtigsten Kriterien für eine Position in der Unternehmensleitung.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird eine Mindestharmonisierung der Corporate-Governance-Anforderungen eingeführt, da für Einstellungsentscheidungen objektive Qualifikationskriterien gelten müssen.
Die Richtlinie enthält Garantien, die eine bedingungslose, automatische Begünstigung des unterrepräsentierten Geschlechts ausschließen.
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu positiven Maßnahmen ist vorgesehen, dass im Falle von Kandidaten männlichen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation der Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts den Vorzug erhält.
Es sei denn, eine objektive Beurteilung ergibt, dass spezifische Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts überwiegen. Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, müssen die Mitgliedstaaten angemessene, abschreckende Sanktionen vorsehen.
Die Zuständigkeit der EU für gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung reicht bis ins Jahr 1957 zurück. 1984 und 1996 erließ der Rat Empfehlungen zur Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess. Ferner hat das Europäische Parlament in mehreren Entschließungen rechtlich verbindliche Quoten gefordert.
Ein Grund zum Feiern: 8000 Frauen erfüllen strenge Kriterien für Führungspositionen (Foto: Archiv)
Einem Bericht der Kommission vom März 2012 zufolge ist in den Leitungsorganen der Unternehmen EU-weit derzeit ein Geschlecht vorherrschend.
Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Ländern. In den größten finnischen Unternehmen beispielsweise liegt der Frauenanteil bei 27 Prozent, in Lettland bei 26 Prozent, während er in Malta nur 3 Prozent und in Zypern 4 Prozent beträgt.
Fortschritte sind nur in Ländern erkennbar, die für die Leitungsorgane rechtlich verbindliche Vorschriften eingeführt haben.
Rund 40 Prozent der EU-weit zwischen Oktober 2010 und Januar 2012 registrierten Veränderungen gehen allein auf das Konto Frankreichs, das im Januar 2011 eine verbindliche Frauenquote eingeführt hat.
Coaching ist die Kunst, Mitarbeiter wieder für ihren Job zu motivieren und zu begeistern (Photo Disc)
Im Business-Kontext hat Coaching meist die Funktion, dass Mitarbeiter anschließend ihren Job besser – sprich effektiver und stressfreier – machen können. Entsprechend muss das Profil des Coachs sein. Rainer Nollens, Geschäftsführer der Mittelstandsberatung Nollens, Dessel & Kollegen, verrät neun Tipps, wie Sie als Unternehmen den passenden Coach für Ihre Mitarbeiter finden.
Fragen Sie sich zunächst: Wer soll gecoacht werden, mit welchem Ziel? Außerdem: Welche Besonderheiten kennzeichnen unseren Betrieb – zum Beispiel bezüglich seiner Kultur und Struktur? Aus den Antworten können Sie ableiten, welche Kenntnisse und Erfahrungen der Coach ihrer Mitarbeiter haben sollte.
Coach ist kein geschützter Beruf. Jeder kann sich so nennen. Lassen Sie sich deshalb von den Coachs, die Sie in Betracht ziehen, einen Lebenslauf zeigen. Aus ihm sollte hervorgehen, welche Ausbildungen die Per-son absolviert und welche (Lebens- und) Berufserfahrung sie gesammelt hat.
Das Coaching soll Ihren Mitarbeitern primär helfen, ihren Job besser zu machen. Das setzt voraus, dass der Coach die Fragen und Herausforderungen, vor denen Ihre Mitarbeiter im Berufsalltag stehen, versteht. Deshalb sind gute Coachs spezialisiert – zum Beispiel auf persönliche, berufliche oder unternehmerische Fragen. Oder auf das Coachen von Führungskräften. Oder auf das Coachen von Mitarbeitern mittelständischer Betriebe. Ein Coach, der behauptet, er sei bei allen Problemlagen oder Personengruppen gleich fit, ist kein guter Coach.
Bestehen Sie bei den Coachs, die Sie als Unterstützer in Betracht ziehen, auf ein Vorgespräch, bei dem Sie die Coachs bitten, Ihnen ihr Vorgehen zu erläutern. Seriöse Coachs arbeiten transparent und können Ihnen ihre Arbeitsweise erläutern.
Fragen Sie die Coachs, wo für sie die Unterschiede zwischen Beratung, Training, Therapie und Coaching liegen; des Weiteren, welche Unterschiede sie beim Coachen von Privatpersonen und im Auftrag von Unternehmen sehen. Professionelle Coachs haben hierzu einen klaren Standpunkt.
Vertrauen Sie Ihrem Gefühl. Wenn Sie beim Vorgespräch den Eindruck haben, „Der Mann/die Frau hat keine Ahnung, wie ein Betrieb ‚tickt‘“ und „… was die zentralen Aufgaben zum Beispiel einer Führungskraft sind“, dann sollten Sie den Coach von Ihrer Kandidatenliste streichen.
Unternehmen brauchen einen Coach, wenn die Motivation der Mitarbeiter nachlässt (Photo Disc)
Lassen Sie, wenn Sie zwei, drei heiße Kandidaten haben, Ihre Mitarbeiter, die gecoacht werden sollen, mitentscheiden, wer ihr Coach wird. Wenn Ihr Mitarbeiter den Coach ablehnt, können Sie sich das Geld sparen. Denn dann öffnet er sich nicht. Dasselbe gilt, wenn er keinen Coachingbedarf bei sich sieht.
Führen Sie vor Beginn des Coachings ein 6-Augen-Gespräch mit dem Mitarbeiter und dem ausgewählten Coach, in dem sie sich nochmals auf die Ziele des Coachings verständigen. Treffen Sie auch eine Vereinbarung darüber, inwieweit der Coach im Coaching-prozess gewonnene, jobbezogene Infos/Erkenntnisse (die nicht die Privatsphäre des Mitarbeiters tangieren) an Sie weitergeben darf und wenn ja welche unter welchen Voraussetzungen.
Halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest und vereinbaren Sie auch, wie lange der Coachingprozess dauern soll und in welchem zeitlichen Abstand sich Coach und Mitarbeiter treffen. Klären Sie zudem, inwieweit der Coach dem Mitarbeiter auch zwischen den Sitzungen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Rainer Nollens st einer der beiden Geschäftsführer der auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Unternehmensberatung Nollens, Dessel & Kollegen in Soyen (Oberbayern).
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