
Die Bürger von 16 Inselstaaten werden demnächst ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können. „Das visumfreie Reisen ist mehr als nur ein symbolischer Akt. Es bedeutet mehr zwischenmenschliche Kontakte und mehr Chancen für Unternehmen und wird sich auf die Bürger dieser Staaten und die Bürger der Europäischen Union unmittelbar auswirken“, sagt Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.
Die Europäische Kommission hat nun einen Vorschlag vorgelegt, wonach fünf karibische Inselstaaten (Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Trinidad und Tobago), zehn pazifische Inselstaaten (Kiribati, die Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Samoa, die Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vanuatu) und Osttimor in die Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete aufgenommen werden sollen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind.
Ziel ist es, die Einreise in den Schengen-Raum und nach Zypern, Bulgarien und Rumänien zu erleichtern. Ein Staatsbürger einer dieser Länder bräuchte dem Vorschlag zufolge für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage) zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken oder für Familienbesuche kein Visum mehr, wenn dieser im Besitz eines Reisepasses ist.
Dies würde die Reiseplanung erleichtern und die Reisekosten reduzieren. Da die Mitgliedstaaten in einem Großteil dieser Länder konsularisch nicht vertreten sind, mussten die Visumantragsteller bislang häufig ins Ausland reisen, um ein Schengen-Visum zu beantragen.
Der Kommissionsvorschlag sieht den Abschluss von Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht vor, die sowohl für die Einwohner der genannten Inselstaaten als auch für alle EU-Bürger, die in diese Länder reisen möchten, Visumfreiheit garantieren.
Darüber hinaus werden bestimmte Kategorien britischer Staatsangehöriger, die derzeit der Visumpflicht unterliegen (rund 300 000 Menschen, vor allem mit Wohnsitz in den britischen Überseegebieten wie Bermuda und die Turks- und Caicosinseln), von der Visumpflicht befreit.
Über den Kommissionsvorschlag müssen jetzt noch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union endgültig entscheiden.
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