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EU: Visumfreiheit für 16 Inselstaaten

Example for filling in a German Schengen visa,...
Deutsches Schengen-Visum aus dem Jahr 2000 (Photo: Wikipedia)

Die Bürger von 16 Inselstaaten werden demnächst ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können. „Das visumfreie Reisen ist mehr als nur ein symbolischer Akt. Es bedeutet mehr zwischenmenschliche Kontakte und mehr Chancen für Unternehmen und wird sich auf die Bürger dieser Staaten und die Bürger der Europäischen Union unmittelbar auswirken“, sagt Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Die Europäische Kommission hat nun einen Vorschlag vorgelegt, wonach fünf karibische Inselstaaten (Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Trinidad und Tobago), zehn pazifische Inselstaaten (Kiribati, die Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Samoa, die Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vanuatu) und Osttimor in die Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete aufgenommen werden sollen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind.

Ziel ist es, die Einreise in den Schengen-Raum und nach Zypern, Bulgarien und Rumänien zu erleichtern. Ein Staatsbürger einer dieser Länder bräuchte dem Vorschlag zufolge für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage) zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken oder für Familienbesuche kein Visum mehr, wenn dieser im Besitz eines Reisepasses ist.

Dies würde die Reiseplanung erleichtern und die Reisekosten reduzieren. Da die Mitgliedstaaten in einem Großteil dieser Länder konsularisch nicht vertreten sind, mussten die Visumantragsteller bislang häufig ins Ausland reisen, um ein Schengen-Visum zu beantragen.

Der Kommissionsvorschlag sieht den Abschluss von Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht vor, die sowohl für die Einwohner der genannten Inselstaaten als auch für alle EU-Bürger, die in diese Länder reisen möchten, Visumfreiheit garantieren.

Darüber hinaus werden bestimmte Kategorien britischer Staatsangehöriger, die derzeit der Visumpflicht unterliegen (rund 300 000 Menschen, vor allem mit Wohnsitz in den britischen Überseegebieten wie Bermuda und die Turks- und Caicosinseln), von der Visumpflicht befreit.

Über den Kommissionsvorschlag müssen jetzt noch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union endgültig entscheiden.

Schnellere und kostengünstigere Beförderung von Luftfracht

Der transatlantische Luftfrachtmarkt EU-USA hat einen Umfang von über 1 Mio. Tonnen jährlich. Allein die als Luftfracht aus der EU in die USA beförderten Güter haben einen Wert von über 107 Mrd. EUR (Foto: Volvo FH/Wikipedia)
Der transatlantische Luftfrachtmarkt EU-USA hat einen Umfang von über 1 Mio. Tonnen jährlich. Allein die als Luftfracht aus der EU in die USA beförderten Güter haben einen Wert von über 107 Mrd. EUR (Foto: Volvo FH/Wikipedia)

Die Europäische Kommission und die US-Behörde für die Gefahrenabwehr im Verkehr (Transport Security Administration – TSA) haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Sicherheitsregelungen für Luftfracht ab dem 1. Juni 2012 vereinbart. Dadurch entfallen doppelte Sicherheitskontrollen und die Anwendung unterschiedlicher Regelungen je nach Bestimmungsort der Luftfracht. Die Betreiber von Luftfrachtdiensten können somit Kosten und Zeit einsparen.

„Wir können nun auf doppelte Sicherheitskontrollen verzichten, wobei jedoch ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt bleibt. Das bedeutet einen großen Schritt vorwärts, der in wirtschaftlicher Hinsicht spürbare Folgen haben wird. Luftfracht ist naturgemäß immer eilig. Der Wegfall doppelter Sicherheitsverfahren bedeutet für die Frachtunternehmen erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen,“ so Siim Kallas, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Verkehrsfragen.

Der transatlantische Luftfrachtmarkt EU-USA hat einen Umfang von über 1 Mio. Tonnen jährlich. Allein die als Luftfracht aus der EU in die USA beförderten Güter haben einen Wert von über 107 Mrd. EUR, das sind 27 % des Wertes aller Güter, die als Luftfracht aus der EU exportiert werden (Zahlen von 2011).

Sicherheitskosten sind ein bedeutender Faktor im Hinblick auf Kosten und Zeit für Frachtunternehmen, und wegen der Schwierigkeiten bei der Einhaltung unterschiedlicher Sicherheitsauflagen sahen sich manche Unternehmen sogar schon gezwungen, bestimmte Arten von Fracht nicht mehr zu befördern.

Je nach Profil des Frachtunternehmens kann der Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen bis zu 4 % des Umsatzes ausmachen, und die zusätzlichen Kosten der doppelten Maßnahmen im Transatlantikverkehr können ein Fünftel der Sicherheitskosten betragen. Laut konservativen Schätzungen können durch die gegenseitige Anerkennung allein in der EU jährlich mehrstellige Millionenbeträge (EUR) eingespart werden.

Die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der TSA in den letzten Monaten hat es ermöglicht, die geltenden Sicherheitsregelungen für Luftfracht in der EU und in den USA im Detail zu vergleichen und festzustellen, dass sie ein gleichwertiges hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.

Unternehmen, die Luftfracht von EU-Flughäfen in die USA befördern, müssen daher nicht mehr unterschiedliche Vorschriften befolgen, sondern lediglich die EU-Rechtsvorschriften in vollem Umfang anwenden, die Auflagen für die Kontrolle von Sendungen und eine regulierte sichere Lieferkette umfassen.

Beide Seiten vereinbarten auch einen Informationsaustausch über die Entwicklung und Anwendung ihrer jeweiligen Sicherheitsregelungen (einschließlich der Teilnahme an Inspektionen), um eine kontinuierliche und vollständige Befolgung der Vorschriften durch die Luftfrachtunternehmen zu gewährleisten.

Die EU anerkennt ihrerseits, dass die Luftfracht-Sicherheitsregelung der USA den kürzlich verabschiedeten EU-Anforderungen für Luftfracht, die aus Drittstaaten in die EU gelangt, gerecht wird. Daher müssen Unternehmen, die Luftfracht aus den USA in die EU befördern, keine zusätzlichen Maßnahmen auferlegt werden.

Vor der vollständigen Anerkennung der betreffenden Luftfracht-Sicherheitsregelungen musste Luftfracht für die USA Kontrollen gemäß den Sicherheitsprogrammen der TSA unterzogen werden. Hierbei blieben jedoch die gründlichen Kontrollen unberücksichtigt, die bereits an EU-Flughäfen stattfinden, so dass für Luftfracht mit Bestimmung in den USA oftmals manche Kontrollen doppelt durchgeführt oder parallel zur Anwendung der EU-Vorschriften separate Sicherheitsverfahren befolgt werden mussten.

Die Kosten für die Anwendung solcher separater Regelungen konnten sehr hoch sein und sich noch dazu nachteilig auf Geschwindigkeit und Effizienz des Betriebs der Unternehmen bei der Beförderung der Fracht zu ihren Kunden auswirken.