Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der irischen nationalen Fluggesellschaft Aer Lingus durch die Billigfluggesellschaft Ryanair nach der EU‑Fusionskontrollverordnung untersagt. Die Übernahme hätte die zwei führenden Fluglinien Irlands vereint. Die Kommission kam nach Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss zum Nachteil der Verbraucher ausgefallen wäre, da durch ihn auf 46 Strecken, auf denen Aer Lingus und Ryanair sich derzeit einen harten Konkurrenzkampf liefern, ein Monopol bzw. eine marktbeherrschende Stellung entstanden wäre.
Dies hätte zu einer Einschränkung des Angebots geführt und für die Flugreisenden auf diesen Strecken aller Wahrscheinlichkeit nach höhere Preise zur Folge gehabt. Im Zuge des Verfahrens bot Ryanair Abhilfemaßnahmen an, die von der Kommission eingehend geprüft und Markttests unterzogen wurden. Die angebotenen Maßnahmen genügten jedoch nicht, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: „Mit diesem Beschluss schützt die Kommission über 11 Millionen irische und europäische Flugreisende, die jedes Jahr ab oder nach Dublin, Cork, Knock und Shannon fliegen. Sie hätten nach der Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair höchstwahrscheinlich höhere Preise zahlen müssen. Im Laufe des Verfahrens hatte Ryanair zahlreiche Gelegenheiten, Abhilfemaßnahmen anzubieten oder seine Vorschläge nachzubessern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen waren jedoch unzureichend. Damit konnten die ernsten Wettbewerbsprobleme, die die Übernahme auf nicht weniger als 46 Strecken aufgeworfen hätte, einfach nicht gelöst werden.“
Ryanair und Aer Lingus sind mit Abstand die wichtigsten Luftfahrtunternehmen, die Flüge ab Irland anbieten. Sie sind auf 46 Strecken direkte Wettbewerber. Die von Ryanair geplante Übernahme von Aer Lingus wurde zum dritten Mal bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission erließ bereits bei Ryanairs erstem Übernahmeversuch im Jahr 2007 einen Negativbeschluss (IP/07/893), der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt wurde (MEMO/10/300). Die zweite Anmeldung des Vorhabens wurde 2009 von Ryanair zurückgezogen.